Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Rechte und Pflichten des Mitglieds
Das Mitglied ist berechtigt, die im Vertragsumfang vorgesehenen Einrichtungen der freudenberg-christ-schulz GbR (nachfolgend: 7stark) während der durch Aushang bekanntgegebenen Öffnungszeiten zu benutzen. Durch seine Unterschrift bestätigt das Mitglied, dass es die in den Einrichtungen von 7stark ausgehängte Trainingsordnung zur Kenntnis genommen und anerkannt hat. Außerdem bestätigt das Mitglied seine Sportgesundheit, die im Zweifelsfalle durch eine ärztliche Untersuchung abgeklärt werden muss. Die Teilnahme an einem Eingangs-Fitness-Check ist verbindlich. - Zahlungsweise
Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt nur durch Lastschrift. Mit seiner Unterschrift gibt das Mitglied der freudenberg-christ-schulz GbR die Berechtigung, den zu zahlenden Betrag monatlich, bzw. wöchentlich vom angegebenen Konto abzubuchen. Ist das Mitglied mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug, so hat das Mitglied dem 7stark die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist die freudenberg-christ-schulz GbR berechtigt, das Mitglied bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgeltes von der Nutzung auszuschließen. Anschriftenänderungen und bei Bankeinzug auch Kontoänderungen sind 7stark mitzuteilen. - Tarifanpassung
Der Tarif Schüler/Student/Azubi wird bei Vollendung des 19. Lebensjahres ab dem 1. Kalendertag des Folgemonats automatisch auf den höheren Tarif umgestellt, es sei denn, dass das Mitglied weiterhin die Voraussetzungen für den ermäßigten Beitrag erfüllt und schriftlich nachweist. - Beitragsanpassung
7stark ist berechtigt, angemessenen Preisanpassungen, insbesondere aufgrund gestiegener Kosten, z. B. Erhöhung der gesetzlichen USt oder steigender Energiekosten, durchzuführen. - Transponder
Für den Zugang zu den Einrichtungen von 7stark ist ein Transponder verpflichtend notwendig. 7stark darf dem Mitglied den Zutritt zu den Einrichtungen sowie von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, wenn das Mitglied sich nicht anderweitig ausweisen kann und nicht sicher nachvollzogen werden kann, dass eine Mitgliedschaft besteht. Die Kosten in Höhe von 19,00 € sind vom Mitglied zu tragen. Ein kostenloser Austausch des Schlüssels erfolgt nur bei technischen Defekten. Bei Verlust muss ein neuer Transponder erworben werden. Die Kosten für einen Transponder betragen auch im Falle des Verlustes 19,00 €. - Unübertragbarkeit der Mitgliedsrechte
Die Mitgliedschaft bei 7stark ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm überlassenen Transponder nur persönlich zu verwenden und Dritten nicht zu überlassen.
Für den Fall eines Verstoßes gegen diese Vorgabe und der Überlassung des Transponders an einen Dritten, um diesen den Zutritt zu den Einrichtungen von 7stark zu ermöglichen, kann 7stark von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € beanspruchen, ohne dass es eines besonderen Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem derartigen Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Der vorherigen Abmahnung eines derartigen Verstoßes bedarf es nicht. Dem Mitglied bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass 7stark kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. - Vertragslaufzeit/Kündigung
Die erste Vertragslaufzeit beträgt je nach Mitgliedschaft zwischen 3 oder 12 Monate. Die Kündigung ist erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit von 3 oder 12 Monaten möglich und muss spätestens einen Monat vor Ablauf der 3 oder 12 Monate in Textform erfolgen. Die Kündigung muss unter Nennung des vollständigen Namens und/oder der Mitgliedsnummer erfolgen. Wenn zum Ablauf der Erstlaufzeit (3 oder 12 Monate) keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um jeweils einen Monat. Es gilt sodann eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats. Bei früherem Austritt erfolgt kein Rückerstattungsanspruch. Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft oder Umzug, der die Entfernung zu 7stark unzumutbar macht, an der Sportausübung gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes zum nächsten Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher oder behördlicher Nachweis. Bei Krankheit, die zu einer dauernden Sportunfähigkeit führt, kann das Mitglied mit sofortiger Wirkung kündigen, sobald 7stark ein ärztliches Attest vorgelegt wurde. - Ruhen der Mitgliedschaft
Bei langandauernder Krankheit oder schweren Verletzungen wird auf Antrag des Mitglieds eine Vertragsruhezeit gewährt. Dazu ist die Vorlage des Attests, aus dem sich die voraussichtliche Erkrankungsdauer ergibt, zwingend notwendig. Die Ruhezeit muss spätestens 15 Tage vor Beginn des ersten Ruhemonats in Textform beantragt werden. Es werden keine Ruhezeiten auf gekündigte Verträge gewährt. Die Mitgliedschaft verlängert sich um den Zeitraum des Ruhens der Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft kann nur für vollständige Kalendermonate stillgelegt werden. - Nutzungsausfall
Wird es der freudenberg-christ-schulz GbR aus Gründen höherer Gewalt oder durch behördliche Anordnung unmöglich, bestimmte Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz und Ersatzstunden. 7stark kann an gesetzlichen Feiertagen oder zur Durchführung notwendiger Arbeiten wie Reparaturen oder Grundreinigung geschlossen bleiben, ohne dass das Mitglied daraus Ersatzansprüche ableiten kann. - Haftung
Eine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. - Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art.13 und 14 EU- Datenschutzgrundverordnung erhalten Sie im Internet unter https://www.7stark.de/datenschutz oder bei unseren Mitarbeitern in der Geschäftsstelle. - Vertragsfragen
Bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich bitte an Herr Jan Freudenberg unter der folgenden Mail-Adresse: freudenberg@7stark.de