Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter. Vertragspartner der 7stark (im Folgenden: Studio) wird die Person, welche im Feld „Mitglied“ benannt ist. Der Vertragspartner ist während der Vertragslaufzeit berechtigt die vertraglichen Leistungen der Studios zu nutzen, soweit nicht im Feld Nutzungsberechtigter ein minderjähriger Nutzer benannt ist. Wenn im Feld Nutzungsberechtigter ein minderjähriges Mitglied benannt ist, bleibt der Vertragspartner für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen verantwortlich, während allein der Nutzungsberechtigte zur Nutzung der vertraglichen Leistungen berechtigt ist (Vertrag zu Gunsten Dritter).
II. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die innerhalb der Geschäftsräume des Studios abgeschlossen werden und bei denen sie wirksam einbezogen wurden und nicht für Verträge, bei denen das Studio den Vertragsabschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmittel anbietet, wie beispielsweise den Vertragsabschluss über das Internet oder ein App.
III. Leistungsbeschreibungen
- Das Startpaket umfasst die Einrichtung, Aktivierung und Aushändigung des Zutrittsmedium in Form eines initialen Transponders. Das Zutrittsmedium vom Mitglied erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Mitgliedsdaten programmiert und dem Mitglied zur weiteren Nutzung übergeben.
- Die Mitgliedschaft umfasst, soweit gewählt, die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind, die Nutzung der Kurse, und berechtigt zum Verzehr von Wasser aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme der Getränken oder die Weitergabe der Getränken an Dritte ist vom Getränke-Abo genauso wenig erfasst, wie der Verzehr der im Bistrobereich gegen eine gesonderte Bezahlung angebotenen Getränke.
IV. Fälligkeiten / Verzug
- Das einmalig zu zahlende Startpaket wird bei Abschluss des Vertrages fällig. Bei schuldhaftem Verlust des Zutrittsmediums wird eine Zahlung in Höhe von 5,00 € für die Ausgabe und Einrichtung eines neuen Zutrittsmediums fällig.
- Der auf der Vorderseite angegebene monatliche Gesamtbetrag wird jeweils zum 1. eines jeden Monats im Voraus zur Zahlung fällig, erstmals am auf den angegebenen Vertragsbeginn folgenden Monatsersten, es sei denn, der vereinbarte Vertragsbeginn ist ein Monatserster. In diesen Fällen ist der erste Monatsbetrag am Tag des Vertragsbeginns fällig.
- Gerät der Kunde im Rahmen der vertraglich vereinbarten Erstlaufzeit schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeträgen in Verzug, so werden sämtliche Zahlungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
V. Ruhezeitmöglichkeit
Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Sollte das Mitglied während der Vertragslaufzeit eine solche Vertragsaussetzung wünschen, hat es sich mit dem Studio in Verbindung zu setzen, welches entsprechende Aussetzungsanträge auf Wunsch dem Mitglied zur Verfügung stellt. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
VI. Eingeschränkte Übertragbarkeit der Nutzungsrechte und persönliche Veränderungen
1. Die Nutzungsrechte des Mitgliedes aus dieser Vereinbarung sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Studios oder dessen bevollmächtigte Personen in Textform übertragbar. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den Transponder ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht an Dritte zu überlassen. Weiter ist das Mitglied auch dazu angehalten nur die gebuchten Leistungen zu nutzen. Für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung, d.h. der Überlassung des Zutrittsmediums an einen nicht berechtigten Dritten, ist das Studio berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € geltend zu machen. Bei Dauerverstößen gilt die Vertragsstrafe an einem jeden Montag einer Woche als neu verwirkt. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Studio tatsächlich ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche, die aus der Zuwiderhandlung resultieren, bleiben hiervon unberührt. Insbesondere stellt eine schuldhafte Zuwiderhandlung einen wichtigen Grund dar, der das Studio zu einer fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt. Gleiches gilt auch bei Verstößen gegen die Hausordnung.
2. Änderungen der Anschrift sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Selbiges gilt hinsichtlich der Kontodaten, soweit der Nutzer dem Studio das SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat.
VII. Zutrittsmedium
Das Zutrittsmedium wird als Transponder im Rahmen des Startpaketes vom Mitglied erworben und wird nach Vertragsabschluss mit den Mitgliedsdaten programmiert und dem Mitglied zur weiteren Nutzung übergeben. Der Transponder berechtigt das Mitglied zum Zutritt zur Anlage und gibt die Check-In aus, die für weitere Analysen verwendet werden können. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Das Zutrittsmedium ist nach Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückzugeben, da es käuflich erworben wurde. Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung seines Zutrittsmediums zu sorgen und im Falle eines Verlustes des Zutrittsmediums, den Verlust unverzüglich im Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird eine etwaige Zahlungsfunktion des Zutrittsmediums gesperrt. Hat das Mitglied schuldhaft das Zutrittsmedium zerstört oder verloren, ist das Studio berechtigt, den einmaligen Erstausstellungskosten von 5,00 € von dem Mitglied zu verlangen. Den Transponder kann das Mitglied zum Verschließen der Schränke in der Umkleide nutzen.
VIII. Personallose Zeiten
- Während der personallosen Öffnungszeiten findet weder eine Trainingsbetreuung noch eine Trainingsaufsicht statt. Das Studio ist während dieser Zeit nicht mit Personal besetzt. Dies bedeutet, dass währenddessen weder eine Einweisung in die Nutzung und Bedienung von Geräten erfolgen kann, noch eine Aufsicht und Überwachung des Trainings durch das Studio erfolgt. Vor allem aber können deshalb etwaige Trainingsunfälle oder andere Notsituationen weder durch das Studio wahrgenommen werden, noch Hilfeleistungen und entsprechende Maßnahmen erfolgen oder initiiert werden. Handlungsempfehlungen sowie Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen sind in dem Studio ausgehängt. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Anlage auch im Rahmen der personallosen Nutzungszeiten nur vom Kunden höchstpersönlich genutzt werden darf. Personallose Öffnungszeiten ergeben sich jeweils aus dem Aushang im Studio sowie auf der Internetseite. Im Übrigen wird auf die besonderen Hinweise zum Trainieren während der personallosen Öffnungszeiten verwiesen.
- Das Fitnessstudio verpflichtet sich die Trainingsfläche, den Eingangsbereich, die Notausgänge und den Kassenbereich durch Videokameras während der ausgewiesenen personallosen Zeiten, Ziff. IX Abs.1 der AGB, zu überwachen. Die Videoüberwachung dient dem Zweck zum Schutz vor Einbruch, unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Sachbeschädigung. Im Fall der Feststellung vorgenannter Delikte, der straf- wie auch zivilrechtlichen Verfolgung der Taten. Die Löschung der Daten erfolgt nach 48 Stunden. Bei einem Vorfall, also einem Einbruch, einem Hausfriedensbruch, einem Diebstahl oder einer Sachbeschädigung wird die relevante Aufzeichnung bis zum Abschluss eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens gespeichert. Das Mitglied wird im Rahmen der Datenschutzerklärung, sowie dem Aushang zur Videoüberwachungskamera über die Betroffenenrechte (insbesondere Art. 16 -18, 77 DSGVO) informiert.
IX. Mitgliederverwaltung/ Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
- Die Mitgliederverwaltung des Studios ist per E-Mail unter: info.wendlingen@7stark.de zu erreichen.
- Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung In Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir dennoch auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 79S 79 40, Fax 078S1 / 795 79 41, www.universalschlichtungsstelle.de, E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.